Sachkundenachweis NEU ab 1. Juli 2026


Sachkundenachweis für Hundehalter:innen


Sie können sich bereits jetzt für den Sachkundenachweis (Theorie) anmelden.

Die Termine und Anmeldung finden Sie unter folgendem Link


17.09.2026

16:00 - 20:00 Uhr


22.10.2026

16:00 - 20:00 Uhr


19.11.2026

16:00 - 20:00 Uhr


17.12.2026

16:00 - 20:00 Uhr



Wer ab 1. Juli 2026 in Österreich einen Hund neu halten möchte, muss einen Sachkundenachweis erbringen. Dieser umfasst einen 4-stündigen Theoriekurs vor Aufnahme der Haltung sowie eine 2-stündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund innerhalb von 12 Monaten. Hier finden Sie alle Informationen zu Pflichten, Kursen in Ihrem Bundesland und Materialien.


Rechtliche Grundlagen

  • Wer ab 1. Juli 2026 die Haltung von Hunden anstrebt, muss einen Nachweis der Sachkunde durch Absolvierung eines Kurses im Ausmaß von vier Stunden vor Aufnahme der Hundehaltung vorweisen.
  • Die Kurse sind in dem Bundesland, in welchem die Tierhaltung erfolgen soll, zu absolvieren. Die Kurse gelten bundesweit.
  • Halter:innen von Hunden haben zusätzlich innerhalb von einem Jahr nach Aufnahme der Haltung eine zweistündigen Praxiseinheit mit dem jeweiligen Hund nachzuweisen.
  • Hundehalter:in ist jene Person, auf welche der Hund in der Heimtier-Datenbank registriert ist und in deren Haushalt das Tier gehalten wird.
  • Die Hundehalter:in darf den Hund nur durch Personen beaufsichtigen, verwahren oder führen lassen, die die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben.






















Was sie als Hundehalter Wissen müssen


Sachkundenachweis

Bevor Sie einen Hund neu aufnehmen, müssen Sie den Theoriekurs zum Sachkundenachweis absolvieren. Innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme des Hundes ist zusätzlich eine Praxiseinheit verpflichtend.


Anforderungen an Hundehaltung

Sie sind für die tiergerechte Haltung und das Wohlbefinden Ihres Hundes verantwortlich. Die Mindestanforderungen für die Hundehaltung finden sich im Tierschutzgesetz und in Anlage 1 der 2. Tierhaltungsverordnung.


Tierschutzkonforme Hundeausbildung

Die Ausbildung des Hundes soll auf den Grundlagen der lerntheoretischen Erkenntnisse aufbauen. Methoden der positiven Motivation sollen bevorzugt angewendet werden. Schmerzhafte Ausbildungshilfsmittel und Strafe sind verboten.


Chip & Registrierung

Jeder in Österreich gehaltene Hund muss mittels zifferncodiertem, elektronisch ablesbaren Microchip gekennzeichnet werden. Als Hundehalter:in sind Sie verpflichtet, den gekennzeichneten Hund innerhalb eines Monats in der Heimtierdatenbank zu melden.


Maulkorb & Leine

Verwenden Sie einen passenden Maulkorb für Ihren Hund! Der Hund muss das Maul so weit öffnen können, dass unbehindertes Hecheln und Trinken möglich ist. Wann und wo Ihr Hunde Maulkorb und/oder Leine tragen muss, regeln die Bundesländer und die Gemeinden.


Hundeabgabe & Haftpflichtversicherung

Weitere Pflichten als Hundehalter:in sind z.B. die Meldung des Hundes bei der jeweiligen Gemeinde und Bezahlung der lokalen Hundeabgabe. Außerdem brauchen Sie für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme.



KONTAKT

Äueleweg 3

6812 Meiningen

+43 664 9288671